Direktkredite sind Nachrangdarlehen mit einer qualifizierten Rangrücktrittsklausel.
Die Klausel besagt zum einen, dass kein Geld an die DirektkreditgeberInnen zurückgezahlt werden muss, falls damit die Zahlungsfähigkeit der Kreditnehmerin (Haus-GmbH) gefährdet ist. Zum anderen werden im Falle einer Insolvenz erst der Bankkredit und die Forderungen aller anderen nicht-nachrangigen GläubigerInnen bedient und dann erst die DirektkreditgeberInnen. Zu dem Risiko eines Direktkredits finden Sie hier Informationen.
Im Direktkredit-Vertrag sind folgende Punkte geregelt: Kreditbetrag, Verzinsung, Kündigungsfrist, Rangrücktrittsklausel, Anlagevolumen und Zweck.
1) Kreditbetrag
Sie können uns einen Kredit in Höhe von € 500,- oder mehr zur Verfügung stellen.
2) Verzinsung
Wir können keine hohen Zinsen zahlen, wenn wir den sozialen Charakter des Projekts erhalten wollen. Eine niedrige Zinsbelastung garantiert dauerhaft günstige Mietpreise und erlaubt uns, unsere Bankkredite schneller zu tilgen. Eine private Bereicherung durch Gewinne oder Spekulation ist durch das besondere Modell des Mietshäuser Syndikats ausgeschlossen.
Sie können Ihren Direktkredit unabhängig von Höhe und Kündigungsfrist entweder zinslos gewähren, um das Projekt zu unterstützen, oder einen festen Zinssatz bis zu 1% auswählen.
Sofern Sie sich nicht anders äußern, werden die Zinsen am Ende des Jahres dem bereits angelegten Betrag zugeschlagen. Alternativ können die Zinsen auch ausbezahlt werden.
3) Kündigungsfrist
Sie können Ihr Geld mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten oder mehr bei uns anlegen. Kredite mit langen Kündigungsfristen sind für uns besonders hilfreich, weil sie eine hohe Planungssicherheit und niedrige Verwaltungskosten mit sich bringen. Gerade bei großen Kreditsummen ist das für uns wichtig.
Wir bitten Sie, die vereinbarten Kündigungsfristen einzuhalten, damit wir sicher planen können. Ein fairer Umgang mit Geld ist uns jedoch wichtig, daher werden wir uns bemühen, die Rückzahlung des Geldes bei Bedarf auch vorzeitig zu ermöglichen.
4) Rangrücktrittsklausel
Für den Fall eines ökonomischen Engpasses des Projekts können Direktkredite nicht sofort zurückgezahlt werden, wenn dadurch das Projekt zahlungsunfähig würde. Außerdem ist durch die Rangrücktrittsklausel festgelegt, dass im Insolvenzfall stets alle anderen Schuldner, insbesondere die Banken, zuerst ihr Geld zurück bekommen, bevor die DirektkreditgeberInnen bedient werden. Den genauen Inhalt der Rangrücktrittsklausel finden Sie im Direktkreditvertrag.
5) Zweck
Die Direktkredite sind die Finanzierungsgrundlage für die Bläsikelter. Ihr Direktkredit ermöglicht damit eine dauerhafte, sozialgebundene Vermietung und Verwaltung der Gebäude in Selbstorganisation.
6) Anlagevolumen
Im Rahmen des Vermögensanlagengesetzes gelten Direktkredite (Nachrangdarlehen) als die Emittenten der Vermögensanlagen, die sich durch ihren Zinssatz unterscheiden. Im Rahmen jeder einzelnen Vermögensanlage können nicht mehr als insgesamt 100.000 Euro angenommen werden.
Es besteht daher keine Prospektpflicht nach dem Vermögensanlagengesetz.
Gerne informieren wir Sie auch persönlich in einem Telefonat oder bei einem Treffen über die Risiken einer Kreditvergabe und besprechen Ihre Wünsche hinsichtlich Zinsen, Kündigungsfristen und Laufzeit. Kontaktieren Sie uns dafür über unsere Mailadresse.